Wer wird gefördert?

Wir fördern und begleiten alle Kinder

  • bei denen eine Hörschädigung vorliegt
  • bei denen eine Hörschädigung und zusätzliche Beeinträchtigungen vorliegen
  • die mit einem CI versorgt wurden
  • deren Eltern gehörlos oder schwerhörig sind
  • deren zentrale Verarbeitung von akustischen Reizen behindert ist

… von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Unsere Leistungen werden vom örtlichen Sozialamt finanziert.
Für die Eltern entstehen keine Kosten!