Wir fördern und begleiten alle Kinder
- bei denen eine Hörschädigung vorliegt
- bei denen eine Hörschädigung und zusätzliche Beeinträchtigungen vorliegen
- die mit einem CI versorgt wurden
- deren Eltern gehörlos oder schwerhörig sind
- deren zentrale Verarbeitung von akustischen Reizen behindert ist
… von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Unsere Leistungen werden vom örtlichen Sozialamt finanziert.
Für die Eltern entstehen keine Kosten!